Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verwalter

Das altares-Beschlussregister ist ein Produkt der altares GmbH & Co. KG. Für die Benutzung des Produktes gelten folgende Nutzungsbedingungen.

§ 1 Allgemeines

(1) Die altares GmbH & Co. KG erbringt ihre Leistungen gegenüber ihren Vertragspartnern ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der altares GmbH & Co. KG auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner.

(2) Künftig etwa von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit diese dem Vertragspartner zugänglich gemacht wurden und er deren Anwendung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widerspricht. Im Falle des Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Geltung.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn die altares GmbH & Co. KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von denjenigen der altares GmbH & Co. KG sind nur wirksam, wenn die altares GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Die Firma altares GmbH & Co. KG ermöglicht Ihren Kunden die nach § 24 Abs. 7 Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geforderte Beschluss-Sammlung online zu führen. Hierzu ermöglicht die altares GmbH & Co. KG den Nutzern, Ihre Beschluss-Sammlungs-bezogenen Daten über das Internet auf Systemen der altares GmbH & Co. KG abzuspeichern, zu verwalten und wieder abzurufen.

(2) Die altares GmbH & Co. KG behält sich vor, den Leistungsumfang im Rahmen des Zumutbaren zu verändern. Dies kann insbesondere aus technischen Gründen geschehen. Soweit dies dem Nutzer nicht anders zumutbar ist, wird altares die Änderung unter Einhaltung einer ausreichend bemessenen Zeitspanne ankündigen.

(3) Die altares GmbH & Co. KG ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die ein Nutzer im Beschlussregister speichert. Für die Inhalte der Beschluss-Sammlung sind ausschließlich diejenigen Nutzer, die die Dokumente erstellt und zugänglich gemacht haben, und nicht altares verantwortlich. Die altares GmbH & Co. KG kontrolliert Inhalte vor deren Speicherung oder Zugänglichmachung in keiner Weise.

(4) Die altares GmbH & Co. KG behält sich vor, bestimmte Inhalte nicht zu übernehmen und nicht zu speichern. Dazu zählen Inhalte, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, und Texte, die diffamierende, sittenwidrige oder strafrechtlich relevante Aussagen enthalten und/oder von Organisationen stammen, die behördlich oder gesetzlich verboten sind.

§ 3 Auftragserteilung

(1) Die Angebote und Preise der altares GmbH & Co. KG sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag mit der altares GmbH & Co. KG kommt durch das Anlegen eines kostenpflichtigen Objektes (Beschluss-Sammlung für eine Liegenschaft) durch den Kunden einerseits und die Freischaltung des Angebots durch die altares GmbH & Co. KG andererseits zustande.

(3) Ergänzungen und Abänderungen des Vertragsinhalts oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(4) Angestellte und Mitarbeiter der altares GmbH & Co. KG sind nicht berechtigt, mit Wirkung für diese mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des jeweils geschlossenen Vertrages sowie der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Entgelte für die von der altares GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen richten sich nach den Preisangaben in den Leistungsbeschreibungen der altares GmbH & Co. KG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die altares GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Preise zukünftig entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner sechs Wochen vor Inkrafttreten unter Angabe der einzelnen Erhöhungsgründe schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Vertragspartner das Recht zu, das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen zum Ende eines Monats zu kündigen.

(2) Rechnungen der altares GmbH & Co. KG sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die altares GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszins, mindestens aber 6 % zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens der altares GmbH & Co. KG vorbehalten.

(3) Einwendungen gegen Rechnungen der altares GmbH & Co. KG sind vom Vertragspartner innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Mit Ablauf der vorstehenden Monatsfrist gilt die Rechnung als anerkannt. Verlangt der Vertragspartner nach Ablauf der Monatsfrist eine Rechnungsberichtigung, hat er die Unrichtigkeit der Abrechnung nachzuweisen.

§ 5 Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht

(1) Gegen Ansprüche der altares GmbH & Co. KG kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechts nicht zu.

§ 6 Voraussetzungen zur Nutzung

(1) Bevor das altares-Beschlussregister genutzt werden kann, muss der Vertragspartner ein Anmeldeformular mit persönlichen Daten (insbesondere Name und E-Mail Adresse) ausfüllen und übermitteln. Hierbei müssen alle als Pflichtfelder definierten Felder vollständig und korrekt ausgefüllt sein.

(2) Sind ein oder mehrere Pflichtfelder nicht oder nicht korrekt ausgefüllt, ist eine Nutzung des altares-Beschlussregisters nicht möglich.

(3) Wurden ein oder mehrere Pflichtfelder vorsätzlich falsch ausgefüllt, kann altares dem Vertragspartner die Nutzung des altares-Beschlussregisters verwehren.

(4) Das altares-Beschlussregister kann nur genutzt werden, wenn diese Nutzungsbedingungen explizit anerkannt werden.

§ 7 Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner stellt sicher, dass er bei der Nutzung des altares-Beschlussregisters nicht gegen geltende Rechtsvorschrift verstößt. Insbesondere verpflichtet er sich:

(a) im altares-Beschlussregister keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder solche mit Hilfe des altares-Beschlussregisters zu verbreiten;

(b) die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten, insbesondere keine pornographischen Schriften und Darstellungen (§ 184 StGB) zu speichern und zugänglich zu machen;

(c) im altares-Beschlussregister keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zu speichern oder zugänglich zu machen, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben;

(d) keine Propagandamittel verfassungswidriger Vereinigungen (§ 86 StGB) zu speichern oder zugänglich zu machen;

(e) die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten;

(f) keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Beeinträchtigung oder Veränderung des altares-Beschlussregisters führen könnten (insbesondere denial-of-service attacks);

(g) keinen Versuch zu unternehmen, unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen (insbesondere Einbruch in das System).

(2) Verstößt der Vertragspartner gegen die Pflicht aus § 6Abs. 1 ist er zum Ersatz des der altares GmbH & Co. KG entstandenen Aufwendungen, sowie zur Freihaltung und Freistellung der altares GmbH & Co. KG von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch andere verursacht wird, soweit dies dem Vertragspartner zurechenbar ist. Zum zu ersetzenden Schaden gehören insbesondere auch die der altares GmbH & Co. KG ggf. entstehenden angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Das Recht der altares GmbH & Co. KG zu einer Sperrung der Inhalte oder einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen. Dies beinhaltet insbesondere, dass das Passwort nicht weitergegeben werden darf. Der Vertragspartner haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner im altares-Beschlussregister gespeicherten Daten.

(4) Alles Material, das von der altares GmbH & Co. KG oder dritter Seite zur Verfügung gestellt wird, einschließlich Text, Software, Fotos, Videos, Grafiken, Musik und Sound ist urheberrechtlich geschützt und zwar sowohl als individuelle Leistung als auch Sammlung. Das Herunterladen und der Gebrauch dieses Materials, ist Vertragspartnern nur innerhalb der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses sowie der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes erlaubt. Vertragspartner dürfen dieses Material jedoch nicht vervielfältigen, nachbilden, übertragen, vertreiben, veröffentlichen oder kommerziell verwerten oder auf andere Weise elektronisch oder in anderer Form in ein anderes Datenformat übertragen.

(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, der altares GmbH & Co. KG unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Fall des Lastschriftverfahrens - seiner Bankverbindung mitzuteilen.

(6) Nach erfolgloser Abmahnung wegen einer Verletzung der vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten durch den Vertragspartner ist die altares GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

§ 8 Kündigung/Beendigung der Nutzung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate jeweils bezogen auf die Liegenschaft. Sofern der Vertragspartner nicht die Option der automatischen Vertragsverlängerung für diese Liegenschaft gewählt hat, endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Hat der Vertragspartner im altares-Beschlussregister die Option der automatischen Vertragsverlängerung gewählt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die altares GmbH & Co. KG ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, bei schweren Fällen des Verstoßes des Vertragspartners gegen diese Nutzungsbestimmungen (insbesondere bei Verstößen gegen die Pflichten des Nutzers in § 7 dieser Nutzungsbedingungen) oder wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen ganz oder teilweise in Verzug gerät und der fällige Gesamtbetrag mehr als 10% der vereinbarten Gesamtvergütung beträgt.

(4) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die altares GmbH & Co. KG berechtigt, die Daten des Vertragspartners zu löschen, nachdem ihm zuvor eine Frist von 4 Wochen zur Sicherung der Daten eingeräumt wurde.

(5) Die Benachrichtigung über die Vertragsbeendung durch die altares GmbH & Co. KG gilt mit der Absendung der E-Mail als zugestellt, wenn die Nichtzustellung darauf beruht, dass die angegebene E-Mail Adresse durch den Vertragspartner falsch angegeben wurde.

(6) Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

§ 9 Vorübergehende Sperrung

(1) Die altares GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Anbindung der Daten des Vertragspartners an das Internet zu unterbrechen (Sperrung), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, insbesondere durch Abmahnung des vermeintlichen Verletzten, sofern diese nicht offensichtlich unbegründet ist, oder Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit dies möglich ist, auf die vermeintlichen rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Vertragspartner wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigt und aufgefordert, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(2) Falls der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit nachkommt, ist die altares GmbH & Co. KG berechtigt, die Anbindung der Daten des Vertragspartners an das Internet zu sperren (Sperrung). Dem Vertragspartner wird die Sperrung zuvor angekündigt. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist. Wird der Zahlungsverzug auch nach einer Frist von weiteren 60 Tagen nicht ausgeglichen, ist die altares GmbH & Co. KG berechtigt, die im altares-Beschlussregister gespeicherten Daten des Vertragspartners ohne weitere Ankündigung zu löschen.

§ 10 Gewährleistungsausschluß

(1) Der Vertragspartner erkennt an und stimmt zu, dass das altares-Beschlussregister „wie gesehen“ zur Nutzung bereitgestellt wird und die altares GmbH & Co. KG jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ausschließt. Die altares GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewährleistung oder Zusicherungen bezüglich der Nutzung von durch das altares-Beschlussregister erzielten Ergebnisse, der Genauigkeit oder Verlässlichkeit der durch das altares-Beschlussregister erlangten Informationen, der Erfüllung der Anforderungen des Vertragspartners oder des kontinuierlichen, termingerechten, sicheren und fehlerfreien Betriebs des Services. Die Risiken der Nutzung werden ausschließlich vom Vertragspartner getragen. Das Herunterladen oder sonstige Erlangen von Material oder Daten durch unsere Services obliegt ausschließlich dem Ermessen des Vertragspartners und damit verbundene Risiken werden ausschließlich durch ihn getragen. Die Verantwortung im Falle von Schäden, die aus der Nutzung des Beschlussregisters entstehen, liegt ausschließlich beim Vertragspartner.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, haftet die altares GmbH & Co. KG in keinem Falle für konkrete, zufällige oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden jeglicher Art, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Services entstehen.

§ 11 Haftung/Verjährung

(1) Die altares GmbH & Co. KG unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den im altares-Beschlussregister abgespeicherten Daten erhalten.

(2) Sollte das System aus Gründen, die die altares GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, oder aus wartungstechnischen Gründen nicht oder nicht mit dem vollen Leistungsumfang verfügbar sein, so haftet die altares GmbH & Co. KG nicht für Schäden oder Folgeschäden, die einem Benutzer daraus entstehen können.

(3) Auf den Transport von Daten über das Internet oder das WWW hat die altares GmbH & Co. KG keinen Einfluss. Die altares GmbH & Co. KG übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass der Transport von Daten von und zum altares-Beschlussregisters erfolgt, bzw. kein Fehler auftritt.

(4) Der Vertragspartner hat in regelmäßigen Abständen Sicherheitskopien seiner Datenbestände anzulegen.

(5) Die altares GmbH & Co. KG , Vertragspartner oder Benutzer des Beschlussregisters sind nicht verantwortlich für widerrechtliches Verhalten anderer Nutzer, auch wenn es sich auf Inhalte und die Nutzung des altares-Beschlussregisters bezieht.

(6) Die Haftung für Schäden aus unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, zufälligen Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

(7) Für Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit und der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet die altares GmbH & Co. KG nur insoweit, als die Schäden vorhersehbar sind. Für die Verletzung von vertragsunwesentlichen Pflichten wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet, zudem ist die Haftung auf die vorhersehbaren Schäden beschränkt. Für deliktische Ansprüche wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet; dies gilt nicht, wenn die deliktischen Ansprüche mit vertraglichen Ansprüchen, die nach Satz 1 und 2 nicht von der Haftung ausgeschlossen sind, konkurrieren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die allgemeine Beweislastverteilung bleibt von dieser Regelung unberührt.

(8) Im Rahmen der unentgeltlichen Testphase haftet die altares GmbH & Co. KG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(9) Etwaige gegen die altares GmbH & Co. KG gerichtete Schadensersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche wegen unerlaubter Handlung und/oder Verletzung vertraglicher und nebenvertraglicher Pflichten verjähren spätestens in einem Jahr seit Abnahme der von der altares GmbH & Co. KG erbrachten Leistung, soweit vorstehend in § 10 nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistiger Täuschung der altares GmbH & Co. KG resultieren, sowie solche, denen ein Personenschaden zugrunde liegt.

(10) Im Falle einer Haftung der altares GmbH & Co. KG ist diese - ausgenommen eine Haftung für vorsätzliches Handeln - in Bezug auf Personen- und/oder Sachschäden pro Kalenderjahr im ganzen auf die Höhe der im gleichen Zeitraum vom Vertragspartner zu zahlenden Vergütung beschränkt. Der Nachweis eines wesentlich über dieser Pauschale liegenden konkreten Schadens bleibt dem Vertragspartner unbenommen.

§ 12 Geheimhaltung/Datenschutz

(1) Persönliche oder geschäftliche Informationen, die der Vertragspartner der altares GmbH & Co. KG zur Verfügung stellt (z.B. in Formularen oder E-Mails), werden von der altares GmbH & Co. KG lediglich im Rahmen ihrer Dienstleistungen verwendet. Der Vertragspartner offenbart solche Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

(2) Die altares GmbH & Co. KG gibt keine ihr während der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt werdenden Informationen über Geschäftsvorgänge, Anfragen und sonstige interne Belange des Vertragspartners sowie der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehungen stehenden Firmen an Dritte weiter. Insbesondere verpflichtet sich die altares GmbH & Co. KG, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.

(3) Die altares GmbH & Co. KG verpflichtet sich gleichzeitig, mit allen zur Abwicklung des Vertrages berufenen Personen, insbesondere auch zur Vertragserfüllung etwa beauftragten Dritten, eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung zu schließen.

(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht unabhängig von der Laufzeit der Vertragsbeziehungen für eine Zeit von fünf Jahren über deren Ende hinaus.

§ 13 Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz der altares GmbH & Co. KG.

(2) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie für Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des jeweiligen Vertrages ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der altares GmbH & Co. KG.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung und der Intention der Vertragsparteien entspricht bzw. möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit einzelner Bestimmungen entsprechend.

Stand: 22. Januar 2008

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