Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Beschlussdokumentation finden Sie im § 24 Abs. 7 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Der Bundesrat hatte die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Februar 2007 verabschiedet. Das Gesetz verbesserte u. a. die Möglichkeiten, sich über den Inhalt der aktuellen Beschlüsse der Gemeinschaft näher zu informieren. Dazu wurde eine Beschluss-Sammlung beim Verwalter eingeführt. Das kommt insbesondere Erwerbern von Wohnungseigentum zu Gute, die sich besser Klarheit darüber verschaffen können, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen.

Neben den Regelungen zur Beschlussdokumentation wurde durch die Novelle die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfacht. Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern der Eigentümergemeinschaft sind klarer geregelt worden. Darüber hinaus sind zur Erleichterung der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft die Möglichkeiten zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss erweitert worden: die Regelung vieler Angelegenheiten bedürfen damit nicht mehr der Einstimmigkeit.


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